Produktionsförderung Call 61
Bekanntgabe: 13.04.2026
Der Österreichische Musikfonds fördert Musikproduktionen, die auf Tonträgern oder digital veröffentlicht werden. Gefördert werden sowohl Alben, als auch titelbezogene Produktionen, wenn dabei zumindest drei Titel innerhalb von 12 Monaten veröffentlicht werden. Ergänzend können eine Videoförderung bis zu € 5.000 und eine Basis-Vermarktungsförderung bis zu € 3.000 vergeben werden.
Einreichen können alle natürlichen Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben sowie Unternehmen mit Sitz in Österreich, die für die eingereichte Produktion hauptverantwortlich sind.
Die Produktion darf ohne Förderung nicht finanzierbar sein, das abschließende Mastering darf zum Zeitpunkt der Fördervergabe noch nicht abgeschlossen sein. Werbungs- und Filmmusik sowie Samplerproduktionen können nicht gefördert werden. Kriterien für die Förderung der Produktion sind unter anderem deren Eignung als Kulturgut mit österreichischer Prägung, die Professionalität in der Produktion und die Verwertungsmöglichkeit im In- und Ausland.
Gefördert werden maximal 50% des Produktionsvolumens, wobei dieses die anfallenden Kosten und alle unentgeltlich eingebrachten Eigenleistungen umfasst. Auslandskosten können nicht gefördert werden. Die maximale Fördersumme beträgt € 50.000.
Eine von der Jury abgelehnte Produktion kann erneut eingereicht werden, wenn sie sich in maßgeblichen Punkten (Demomaterial, Marketingkonzept, oä.) wesentlich von der abgelehnten Einreichung unterscheidet.
Grundlage der Förderung sind unsere OMF-Förderrichtlinien-Produktionsförderung (Download)
Die Einreichung erfolgt im Rahmen der vom Musikfonds ausgeschriebenen Calls über unsere Onlineformulare; die notwendigen Unterlagen werden ebenfalls dort hochgeladen.
Um die Formulare ausfüllen zu können, müssen Sie sich auf unserer Einreichplattform einloggen; die Zugangsdaten erhalten Sie hier. Auf der Einreichplattform können Sie die notwendigen separaten Logindaten für die Einreichung einer neuen Produktion beantragen oder sich mit bereits bestehenden Daten einloggen. Bitte beachten Sie, dass Sie zur späteren Bearbeitung die beiden unterschiedlichen Zugangsdaten benötigen (Einreichplattform und individuelle Einreichformulare).
Einreichungen sind bis 23:59 Uhr am Tag des Einreichschlusses möglich.
Die Einreichung gilt als vollständig und für die Jurybewertung zugelassen, wenn sie die folgenden Unterlagen enthält:
Mit Ihrer Einreichung erkennen Sie unsere OMF-Förderrichtlinien-Produktionsförderung an.
Logo Musikfonds
Bei einer geförderten Produktion muss das Musikfonds-Logo vertragsgemäß von außen sichtbar auf dem Tonträger (hinten) und auf Werbemitteln platziert werden. Bei einer Digitalveröffentlichung erfolgt die Platzierung im Digitalbooklet (wenn vorhanden) und auf Werbemitteln.
Formular Eigenleistungsnachweis
Im Rahmen der Endabrechung von geförderten Produktionen sind unentgeltlich in die Produktion eingebrachte Leistungen über das „Formular Eigenleistungsnachweis“ zu belegen. Sie können das Formular als Excel-Sheet downloaden und direkt in Excel ausfüllen, oder füllen Sie das PDF-File händisch aus.
Formular_Eigenleistungsnachweis (Excel .xlsx)
Formular_Eigenleistungsnachweis (PDF)
Formular Verpflichtungserklärung
Im Rahmen der Einreichung ist – so vorhanden – eine Verpflichtungserklärung einer Plattenfirma/eines Labels beizulegen, in der die Veröffentlichung der Produktion im Falle einer Förderzusage garantiert wird. Ist noch kein Label vorhanden, so ist die Verpflichtungserklärung nur von der antragstellenden Partei zu unterschreiben.
Hinweise zur Förderabrechnung
Im Falle einer Förderung ist die Produktion dem Musikfonds gegenüber über das Abrechnungsformular samt Beilage aller Rechnungen und Eigenleistungsbelegen abzurechnen. Alle Informationen dazu in den Hinweisen zur Abrechnung.
Hinweise zur Abrechnung – Produktionsförderung
Förderrichtlinien
Eine Übersicht über die nächstfolgenden Call-Termine aller Förderprogramme finden Sie hier. Die Termine eines Jahres werden spätestens Anfang Jänner bekannt gegeben.
Die nächsten Calls der Produktionsförderung finden wie folgt statt:
Eine Fachjury entscheidet über die Fördervergabe und die Höhe der Förderungen.
Die Jury besteht aus insgesamt 18 Haupt- und Ersatzmitgliedern aus dem Bereich der Musikschaffenden (Urheber:innen, Musiker:innen, Interpret:innen, Produzent:innen), der Musikindustrie, Medien und Marketing sowie zwei alternierend aktiven Juryvorsitzenden ohne Stimmrecht. Bei der Auswahl der Jurymitglieder wurde auf eine breite Abdeckung aller musikalischen Stilfelder geachtet. Ist ein Jurymitglied selbst an einer Produktion beteiligt, so ist dieses Jurymitglied vom Entscheidungsprozess zu dieser Einreichung ausgeschlossen. Durch diese Regelung und die heterogene Besetzung der Jury ist eine möglichst objektive Fördervergabe gewährleistet.
Ab Einreichschluss zu einem Call finden Sie untenstehend die Jurymitglieder des jeweils aktuellen Calls.
Alle Haupt- und Ersatzmitglieder der Jurys aller Förderprogramme finden Sie hier.
ist Musikproduzentin, Tonmeisterin und Komponistin. Sie ist eine der Erfolgsproduzenten hinter Conchita Wurst’s Siegertitel „Rise Like a Phoenix“ und war ebenso musikalische Leiterin des Eurovision Song Contest 2015. Ihre Schaffensbreite reicht von klassischen Orchesteraufnahmen bis hin zur Produktion und Komposition internationaler Film- und TV-Musik.
ist Präsident der IFPI Austria und hinterließ deutliche Spuren in der österreichischen Musiklandschaft. Als Geschäftsführer führte er Sony Music Österreich erfolgreich durch den digitalen Wandel, schloss wichtige Partnerschaften und arbeitete mit den größten Künstlern zusammen. Nach 22 Jahren verließ er Sony Music Austria im Jahr 2024.
Musiker und Produzent, unter anderem bei Falco, Hallucination Company, Drahdiwaberl, Slow Club. Komponist u.a. für den Songcontest-Beitrag 2011, für Burg- und Volkstheater sowie Festwochenproduktionen. Zweifach mit dem Amadeus ausgezeichnet. Musikalischer Leiter der ORF-Sendungen“ Dancing Star“s, „Starmania“, „Helden von morgen“, „Die große Chance“.
seit 2015 als Musikjournalistin, Moderatorin und Projektleiterin bei radio FM4 tätig. Zuständig für den FM4 Soundpark, die Plattform für neue, österreichische Musik. Kuratorin des Popfest Wien (2024). [Foto (c) Patrick Münnich]
ist als Autor, Komponist, Produzent, Lehrer und als politischer Interessenvertreter künstlerischer Belange in Erscheinung getreten. Musikalische Heimat ist Vokales aller Art. Derzeit ist er künstlerischer Leiter der Chorakademie der Wiener Staatsoper.
hat als Musiker mit Drahdiwaberl und Falco erlebt, wie erfolgreich Musik aus Österreich sein kann. Als Komponist und Produzent mannigfaltige Erfahrungen im In- und Ausland. Hilft als Präsident der AKM sowie als Vorstandsmitglied des Musikfonds mit, dem vielseitigen heimischen Musikpotential wieder zu einem entsprechenden Stellenwert zu verhelfen.
ist Singer-Songwriterin in den Genres Pop, Soul und Jazz mit Schauspiel- und Sprechausbildung. Bella Wagner präsentierte ihr Debütalbum beim international renommierten Montreux Jazz Festival. Sie ist Gewinnerin des Austrian Newcomer Award und wurde für den Amadeus Music Award in der Kategorie Best Songwriter nominiert. Mit ihrer Musik setzt die Sängerin kraftvolle Zeichen für Frieden, Natur, Menschlichkeit und das Leben. [Foto (c) Goldschatz Fotografie]
Alle Informationen zur Produktionsförderung finden Sie in unseren FAQs