Impulsförderung Call 2026-1
Bekanntgabe: 16.02.2026
Das Impulsprogramm ermöglicht eine kurzfristige und niederschwellige Förderung von speziellen Liveaktivitäten im Ausland. Die Förderung muss der Eröffnung neuer Zielmärkte dienen und einen Nachhaltigkeitseffekt erwarten lassen. Förderungen im Rahmen des Impulsprogramms werden unabhängig von einer vorangegangenen Produktionsförderung vergeben.
Das Impulsprogramm wird im Rahmen von Austrian Music Export angeboten.
Einreichen können alle natürlichen Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben sowie Unternehmen mit Sitz in Österreich, die für die eingereichte Produktion hauptverantwortlich sind.
Gefördert werden spezielle Liveveranstaltungen wie Showcases, Einzelveranstaltungen mit business-to-business-Charakter, Festivalauftritte, Präsentationen und Supportauftritte im Ausland, wenn diese der internationalen Verwertung österreichischen Musikschaffens dienen. Nicht förderbar sind Inlandsaktivitäten und reguläre Auslands-Tourneen.
Pro Künstlerin oder Künstler / Band / Formation / Ensemble können im Rahmen des Impulsprogramms pro Jahr eine oder mehrere Förderungen vergeben werden. Die Maximalfördersumme beläuft sich pro Jahr auf € 7.000. Antragstellende können auch eine darüber hinaus gehende Fördersumme erhalten, wenn die geförderten Aktivitäten unterschiedliche Acts betreffen und für den einzelnen Act die genannte Gesamtsumme nicht überschritten wird.
In Sinne eines möglichst umweltschonenden Tourings kann der Öst.Musikfonds für ökologisch nachhaltig durchgeführte Tourneen einen Bonus in Höhe von 10% der zugesprochenen Förderung ausschütten.
Grundlage der Förderung sind unsere OMF-Förderrichtlinien-Impulsprogramm
Die Einreichung erfolgt über unsere Onlineformulare; die notwendigen Unterlagen werden ebenfalls dort hochgeladen.
Einreichungen sind bis 23:59 Uhr am Tag des Einreichschlusses möglich.
Die Einreichung gilt als vollständig und für die Jurybewertung zugelassen, wenn sie die folgenden Unterlagen enthält:
Mit Ihrer Einreichung erkennen Sie unsere Förderrichtlinien an: OMF-Förderrichtlinien-Impulsprogramm
Logo Musikfonds/AME

Wenn Ihr Projekt im Rahmen des Impulsprogramm gefördert wurde, verwenden Sie bitte vertragsgemäß das kombinierte Austrian Music Export/Musikfonds-Logo auf allen Werbemitteln.
Formular Eigenleistungsnachweis
Im Rahmen der Endabrechung des geförderten Projekts sind unentgeltlich in die Produktion eingebrachte Leistungen des Antragstellers bzw. der Antragstellerin über das „Formular Eigenleistungsnachweis Impulsprogramm“ zu belegen.
FOLGT IN KÜRZE – Eigenleistungsnachweis Impulsprogramm (EXCEL-File)
FOLGT IN KÜRZE – Eigenleistungsnachweis Impulsprogramm (PDF)
Hinweise zur Förderabrechnung
Im Falle einer Förderung ist das Projekt dem Musikfonds gegenüber über das Abrechnungsformular samt Beilage aller Rechnungen und Eigenleistungsbelegen abzurechnen. Alle Informationen dazu in den Hinweisen zur Abrechnung.
Hinweise zur Abrechnung – Impulsprogramm (PDF)
Förderrichtlinien
Eine Übersicht über die nächstfolgenden Call-Termine aller Förderprogramme finden Sie hier. Die Termine eines Jahres werden spätestens Anfang Jänner bekannt gegeben.
Die nächsten Calls der Impulsförderungen finden wie folgt statt:
Eine Fachjury entscheidet über die Fördervergabe und die Höhe der Förderungen.
Die Jury besteht aus insgesamt 8 Haupt- und Ersatzmitgliedern. Ist ein Jurymitglied an einem eingereichten Projekt beteiligt, so ist dieses Jurymitglied vom Entscheidungsprozess zu dieser Einreichung ausgeschlossen. Durch diese Regelung ist eine möglichst objektive Fördervergabe gewährleistet.
Ab Einreichschluss zu einem Call finden Sie hier die Jurymitglieder des jeweils aktuellen Calls:
Alle Haupt- und Ersatzmitglieder der Jurys aller Förderprogramme finden Sie hier.
ist seit 1996 im Kultur-Sektor aktiv. Mitbegründer des Kulturmagazins The Gap, der Literatur-Zeitung Volltext und des Musikmagazins TBA. Leitung des Labels P.A.M. Records, Veranstalter von Konzerten, Lesungen und Film-Screenings. Derzeit als Leiter des von ihm 2011 initiierten Festivals Waves Vienna sowie als Kurator von Musik- und Film-Reihen sowie in Beratungspositionen in Musikbelangen tätig.
Franz Hergovich begann Ende der 80iger in Wiener Plattenläden und als DJ zu arbeiten und war in verschiedenen Wiener Locations als Konzert-Promoter tätig. Zwischen 1996 und 2008 leitete er den nationalen Vertrieb von Soul Seduction Distribution. Bei mica – music austria ist er seit 2008 Fachreferent für Pop, Rock & Elektronik und Projektleiter, seit 2011 Stellvertreter der geschäftsführenden Direktorin. Er ist Mitbegründer von Austrian Music Export, der gemeinsamen Initiative von mica – music austria und dem Österreichischen Musikfonds.
2010-2013 war er Secretary of EMO (European Music Office), 2012/13 Mitglied des IAMIC Boards (International Association of Music Information Centres), 2011-2015 Geschäftsführer der MICA – Music Promotion Agency GmbH. Aktuell ist er Mitglied des Vorstands von EMEE (European Music Exporters Exchange), dem Netzwerk Europäischer Musikexportbüros. Seit 2020 ist er als Dozent an der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien (MUK) tätig. (C) Maria Frodl
Bettina Schöll (sie/ihr) studierte Kommunikationswirtschaft und Vergleichende Literaturwissenschaft mit Schwerpunkt auf Slawistik. Immer zehn Jobs gleichzeitig – wie bspw. die Verwaltung einer Musikschule oder den Verkauf von Vintage-Postkarten – landete Bettina schließlich 2013 bei der in Wien ansässigen Musikagentur Ink Music. Von 2015 bis 2021 war Bettina COO der Agentur und konzentrierte ihre Arbeit zunehmend auf Label- und Künstlermanagement. Sie betreute international erfolgreiche Bands wie Oehl, Kerosin95, Fiva und Mickey. Seit 2022 ist Bettina für den Österreichischen Musikfonds sowie den Austrian Music Export im Einsatz und unterstützt zusätzlich Kreativwirtschaftsunternehmen in beratender Funktion. (C) Maria Frodl
Alle Informationen zur Produktionsförderung finden Sie in unseren FAQs