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Wie einreichen?

Die Einreichung erfolgt im Rahmen und während der vom Musikfonds ausgeschriebenen Calls (Termine) digital, wobei die nötigen Einreich- und Kalkulationsformulare online ausgefüllt und alle nötigen Unterlagen hochgeladen werden. Um die Formulare ausfüllen zu können, müssen Sie sich zuerst auf der Einreichplattform einloggen (Zugang zur Einreichplattform hier anfordern). Auf der Einreichplattform können Sie Logindaten für die Einreichung einer neuen Produktion beantragen oder sich mit bereits bestehenden Daten einloggen (Zugang zur Einreichung).

Einreichungen sind bis 23:59 Uhr am Tag des Einreichschlusses möglich.

Bitte beachten Sie, dass nach dem Abschließen der Formulare und damit erfolgter Einreichung keine Änderungen mehr möglich sind!

Die Einreichung gilt als vollständig und für die Jurybewertung zugelassen, wenn sie die folgenden Unterlagen enthält:

EINREICHUNTERLAGEN

  • Vollständig ausgefülltes Einreichformular.
  • Ausgefülltes Kalkulationsformular.
  • 2-4 Demosongs/Stücke (MP3) der zu fördernden Produktion.
  • Soferne keine Demos der eingereichten Produktion vorhanden sind: Demos von Referenzproduktionen des Antragstellers und/oder Notenmaterial (Partitur) der eingereichten Produktion.
  • Foto (jpg/jpeg) des Künstlers/der Künstlerin oder Band/Formation.
  • Verpflichtungserklärung des/r FörderungswerberIn und sofern vorhanden des Verwerters/Labels/Vertriebs (Formular-Download) unterschrieben gescannt als pdf oder jpeg.
  • PDF oder JPG eines Meldezettels (Hauptwohnsitz) zum Nachweis des österreichischen Lebensmittelpunktes des Antragstellers/der Antragstellerin.
  • Bei der Gewerbeordnung unterliegenden Betrieben: Aktueller Firmenbuchauszug, Kopie der Gewerbeberechtigung. Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug.
  • Bei wiederholter Einreichung eines/r bereits geförderten Künstlers/in bzw. Formation: Bekanntgabe der Verkaufszahlen der geförderten Produktion, Pressespiegel sowie formloses künstlerisches und kommerzielles Entwicklungskonzept.
  • Bei wiederholter Einreichung einer bereits abgelehnten Produktion: Bekanntgabe der Änderungen (z.B. in den Punkten Demomaterial, Label-/Vetriebsstruktur, Marketingkonzept, Vertriebskonzept..) im Einreichformular

Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ihre Einreichung die Förderungsrichtlinien anerkennen. Seit dem Jahr 2020 erfolgt die Einreichung rein digital, die postalische Übermittlung von Unterlagen ist nicht mehr vorgesehen.

 

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