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Der 30. Call des Österreichischen Musikfonds ist mit Einreichschluss Do, 20. August 2015 (Datum des Poststempels für Sendungen aus Österreich, Datum des Einlangens für Sendungen aus dem Ausland) terminisiert.
Bitte beachten Sie, dass nur Produktionen gefördert werden können die bis zur Bekanntgabe der Juryentscheidungen (21. September 2015) noch nicht abgeschlossen sind (Stadium finales Mastering).
Wir geben die Empfehlung ab sich schon im Vorfeld der Einreichung um einen Label- oder Vertriebsvertrag zu bemühen, da eine garantierte Verwertung die Chance auf eine Förderung stark erhöht.
Die Einreichung erfolgt über die Online-Formulare und durch Einsendung der ausgedruckten, vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulare sowie der Demos der eingereichten Produktion. Bitte beachten Sie die Informationen zu den Einreichmodalitäten.
Eine im Rahmen eines vergangenen Calls von der Jury abgelehnte Produktion kann erneut eingereicht werden, sofern sie sich in maßgeblichen Punkten (Demomaterial, Label, Vertrieb, Marketingkonzept, Vertriebskonzept,...) wesentlich von der abgelehnten Einreichungen unterscheidet und damit die Qualität einer Neueinreichung hat. Im Einreichformular ist dezidiert auf die Änderungen hinzuweisen.
Die Zusammensetzung der Jury des aktuellen Calls wird ca drei Wochen vor den Jurysitzungen auf unserer Website bekannt gegeben.
WEITERE CALLS 2015
CALL 31: Einreichschluss 19. November 2015, Juryentscheidung 21. Dez. 2015
TOURSUPPORT CALLS 2015
2. CALL 2015: Einreichschluss 28. August 2015, Juryentscheidung 21. Sept. 2015