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Das Impulsförderungsprogramm ermöglicht eine kurzfristige und niederschwellige Förderung von speziellen Liveaktivitäten im Ausland. Die Förderung muss der Eröffnung neuer Zielmärkte dienen und einen Nachhaltigkeitseffekt erwarten lassen. Förderungen im Rahmen des Impulsprogramms werden unabhängig von einer vorangegangenen Produktionsförderung vergeben.
Pro Künstlerin oder Künstler / Band / Formation / Ensemble können im Rahmen des Impulsprogramms pro Jahr eine oder mehrere Förderungen vergeben werden. Die Maximalfördersumme beläuft sich pro Jahr auf € 7.000. Antragstellende können auch eine darüber hinaus gehende Fördersumme erhalten, wenn die geförderten Aktivitäten unterschiedliche Acts betreffen und für den einzelnen Act die genannte Gesamtsumme nicht überschritten wird.
Gefördert werden Showcases, Einzelveranstaltungen, Festivalauftritte, Präsentationen, Supportauftritte und Kurztourneen im Ausland (Inlandsaktivitäten sind nicht förderbar), wenn diese der internationalen Verwertung österreichischen Musikschaffens dienen und eine Nachhaltigkeit erwarten lassen.Einreichungen zum Impulsprogramm von Austrian Music Export erfolgen über die Einreichplattform.
Bezuschusst werden
Wird das Vorhaben unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten durchgeführt, so kann ein Nachhaltigkeitsbonus in Höhe von 10% der Fördersumme zugesprochen werden.
Maßgebliche Beurteilungskriterien für die Fördervergabe durch die Jury sind insbesondere
Zusätzlich positiv bewertet wird das Vorhandensein von Werbemitteln (Pressetext, Pressebilder, Videomaterial, Flyer etc.), Präsenz in online-Kanälen sowie lokale Pressearbeit, der Zusammenhang des Auftritts mit einer Produktionsveröffentlichung im Zielmarkt, die Begleitung des Acts durch Management, Labelvertreter oä. sowie bereits vorhandene Partner in den Bereichen Vertrieb, Promotion, Booking uä.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind professionell agierende Unternehmen aus der Musikbranche (Bookingagenturen, Labels, Verlage, Managements,…) oder selbstvermarktende Musikschaffende, wenn sie für das eingereichte Vorhaben unternehmerisch hauptverantwortlich sind. Die Beurteilung der Eignung der antragstellenden Partei obliegt der Fachjury.
Antragsberechtigt sind Antragstellende – unabhängig von der Staatsbürgerschaft -, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und dies über einen gültigen Hauptwohnsitz-Meldezettel nachweisen. Ist die antragstellende Partei eine juristische Person oder eine Personengesellschaft des Handelsrechts, so muss sie ihren Sitz oder eine ständige Niederlassung im Inland haben.
Einreichungen zum Impulsprogramm sind laufend möglich und werden im Zuge der nächstfolgenden Jurysitzung bearbeitet. Hier können all jene Einreichungen berücksichtigt werden, die bis zum jeweiligen Einreichschluss formal richtig und vollständig eingereicht wurden. Erfolgt das Abschließen später, kann die Einreichung erst im Rahmen der darauffolgenden Jurysitzung behandelt werden.
Der Förderung durch das Impulsprogramm liegen FÖRDERRICHTLINIEN zu Grunde.
Die aktuellen Einreichtermine finden Sie hier.
>>ZUR EINREICHPLATTFORM IMPULSPROGRAMM<<
Wenn Sie im Rahmen der Website keine Antwort auf Ihre Fragen finden, lesen Sie bitte in den Förderungsrichtlinien nach. Sollten auch dann noch Fragen offen sein, schicken Sie Ihre Anfrage bitte per Mail an parvanov@musikfonds.at.