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Der Öst.Musikfonds ist als als "Verein Österreichische Musikförderung (OMF)" im Vereinsregister eingetragen und wurde im Jahr 2005 als innovatives public-private-partnerschip-Fördermodell initiiert und wird derzeit finanziell getragen von:
Informationen über den Vorstand, die Mitgliederversammlung, die Jury und die Geschäftsführung des Vereins finden sich auf unserer Website unter "Über uns"
Wenn Sie sich hinsichtlich Vertragsgestaltungen, Labelgründungen oder ähnliches beraten lassen wollen, können Sie sich unter anderem an folgende Stellen wenden:
* KULTURGEWERKSCHAFT (GdG-KMSfB) (ua. Rechtsschutz für Mitglieder)
* MICA MUSIC AUSTRIA
* MUSIKERGILDE (Rechtsberatung nur für Mitglieder)
Der Öst.Musikfonds kann richtliniengemäß bis zu 50% der Produktionskosten fördern. Sie können für Ihre Produktion auch bei anderen Förderstellen ansuchen, diese Ansuchen bzw. Förderzusagen sind im Kalkulationsformular anzugeben. Hinsichtlich einer geförderten Produktion darf es allerdings zu keiner Doppeltförderung kommen (dh alle Fördermittel kummuliert dürfen die tatsächlichen Produktionskosten und -leistungen nicht übersteigen).
Bei folgenden Stellen können Sie um weitere Förderungen für Ihre Tonträgerproduktion ansuchen
* SKE-FONDS der AUSTRO MECHANA
Für allgemeine Kulturförderungen, Konzertförderungen, Stipendien usw können Sie folgende Förderstellen kontaktieren:
* Bundesministerium Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport
* Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
* GFÖM
* LANDESKULTURREFERAT BURGENLAND
* LANDESKULTURREFERAT KÄRNTEN
* LANDESKULTURREFERAT NIEDERÖSTERREICH
* LANDESKULTURREFERAT OBERÖSTERREICH
* LANDESKULTURREFERAT SALZBURG
* LANDESKULTURREFERAT STEIERMARK
* LANDESKULTURREFERAT TIROL
* LANDESKULTURREFERAT VORARLBERG
* LANDESKULTURREFERAT WIEN