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57. Call

Übersicht

CALL 57: Einreichungen möglich ab 01. Oktober 2024, Einreichschluss 13. November 2024 (Abschließen der Online-Einreichung), Bekanntgabe Juryentscheidung 16. Dezember 2024

Der 57. Call des Österreichischen Musikfonds ist mit Einreichschluss 13. November 2024 (Abschließen der Online-Einreichung) und Bekanntgabe der Juryentscheidung am 16. Dezember 2024 terminisiert. Einreichungen sind ab 01. Oktober 2024 möglich (die Formulare können jedoch schon vor dem 1. Oktober ausgefüllt und abgespeichert werden).

Bitte beachten Sie, dass nur Produktionen gefördert werden können, die bis zur Bekanntgabe der Juryentscheidungen (16. Dezember 2024) noch nicht abgeschlossen sind. Als abgeschlossen gelten in diesem Zusammenhang alle Produktionen, bei denen das finale Mastering bereits erfolgt ist. Im Fall einer titelbezogenen Förderung gilt die Produktion mit der Fertigstellung des Mastering des ersten Einzeltitels als abgeschlossen.

Im Rahmen von Call 57 ist eine ergänzende Videoförderung bis zu 5.000 Euro sowie eine ergänzende Vermarktungsförderung bis zu 3.000 Euro beantragbar.

Die Einreichung zur Produktionsförderung erfolgt seit dem Jahr 2020 rein digital über die Online-Formulare und mit Upload der benötigten Unterlagen. Bitte beachten Sie die Informationen zu den Einreichmodalitäten.

Wir geben die Empfehlung ab sich schon im Vorfeld der Einreichung um einen Label- oder Vertriebsvertrag zu bemühen, da eine garantierte Verwertung die Chance auf eine Förderung stark erhöht.

Eine im Rahmen eines vergangenen Calls von der Jury abgelehnte Produktion kann erneut eingereicht werden, sofern sie sich in maßgeblichen Punkten (Demomaterial, Label, Vertrieb, Marketingkonzept, Vertriebskonzept,...) wesentlich von der abgelehnten Einreichungen unterscheidet und damit die Qualität einer Neueinreichung hat. Im Einreichformular ist dezidiert auf die Änderungen hinzuweisen.

Die Zusammensetzung der Jury des aktuellen Calls wird ca. drei Wochen vor den Jurysitzungen auf unserer Website bekannt gegeben.

 

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