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Das Impulsförderungsprogramm ermöglicht eine kurzfristige und niederschwellige Förderung von speziellen Liveaktivitäten im Ausland. Die Förderung muss der Eröffnung neuer Zielmärkte dienen und einen Nachhaltigkeitseffekt erwarten lassen. Förderungen im Rahmen des Impulsprogramms werden unabhängig von einer vorangegangenen Produktionsförderung vergeben.
Der Impulsförderung liegen FÖRDERRICHTLINIEN zu Grunde.
Einreichungen zur Impulsförderung sind laufend möglich nd werden im Zuge der nächstfolgenden Jurysitzung bearbeitet. Hier können all jene Einreichungen berücksichtigt werden, die bis zum jeweiligen Einreichschluss formal richtig und vollständig eingereicht wurden. Erfolgt das Abschließen später, kann die Einreichung erst im Rahmen der darauffolgenden Jurysitzung behandelt werden.
Die aktuellen Einreichtermine finden sie hier.